Ratgeber zur B2B-Neukundengewinnung
Kaltakquise, Telefon, E-Mail und Einwilligung: verständlich erklärt, mit Blick auf § 7 UWG.
- Kaltakquise im B2B: Was ist erlaubt?
Kaltakquise gegenüber Unternehmen: Telefon braucht zumindest mutmaßliche Einwilligung, E-Mail die ausdrückliche. Was § 7 UWG erlaubt und worauf Sie achten.
- Telefonakquise im B2B: Leitfaden mit Gesprächsablauf
Telefonakquise Schritt für Schritt: Vorbereitung, Gesprächsaufbau in fünf Schritten, Einwandbehandlung, Frage nach der E-Mail-Zustimmung und das Nachfassen.
- Einwilligung am Telefon dokumentieren: So belegen Sie die E-Mail-Zustimmung
Mündliche Einwilligung zur Werbe-E-Mail festhalten: Was Sie speichern sollten, Formulierung im Gespräch, Bestätigungsmail, Widerruf und Nachweis.
- Neukundengewinnung im B2B: Die Wege im Vergleich
Neukunden gewinnen im B2B: Empfehlung, Website, Anzeigen, Verzeichnisse, Postwurf, Telefon und E-Mail im Vergleich nach Aufwand, Tempo und Rechtslage.
- Kundenakquise für Handwerk und Gebäudereinigung: Neue Auftraggeber finden
Neue gewerbliche Auftraggeber für Handwerk und Gebäudereinigung gewinnen: Zielgruppen wie Hausverwaltungen und Architekten, Ansprache per Telefon, Einwilligung, Nachfassen.
- Leadgenerierung im B2B: Leads kaufen oder selbst erarbeiten?
Was Leadgenerierung im B2B bedeutet, warum gekaufte Adressen keine Leads sind und wie Sie aus Firmenkontakten über ein Telefonat echte Leads mit Einwilligung machen.
- Firmenadressen kaufen: Was erlaubt ist und was nicht
Firmenadressen kaufen: Der Kauf ist erlaubt, die Nutzung je nach Kanal nicht. Worauf Sie bei Telefon, E-Mail und Brief achten und was Herkunft und DSGVO verlangen.
Keine Rechtsberatung. Dieser Text erklärt die Rechtslage allgemein und nach bestem Wissen, Stand 16.10.2026. Er ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Gesetzestext: § 7 UWG.