So funktioniert der Neukundenatlas
Vom ersten Anruf bis zur gesammelten E-Mail: vier Schritte, in einer Ansicht.
Anrufen
Sie arbeiten eine Anrufliste mit Firmen aus Ihrer Zielgruppe ab. Ein Tipp auf die Nummer wählt.
Fragen
Im Gespräch fragen Sie, ob Sie der Person Ihr Angebot per E-Mail schicken dürfen.
Abhaken
Zustimmung gegeben? Ein Haken, mit Datum und Uhrzeit gespeichert. Dazu Ihr Mailtext für diesen Kontakt.
Senden
Am Ende ein Klick: Alle Mails mit Zustimmung gehen über Ihr eigenes Postfach raus.
1. Anrufliste füllen
Sie wählen eine Zielgruppe (zum Beispiel Hausverwaltungen oder Architekturbüros) und ein Gebiet. Der Atlas stellt die passenden Unternehmen zusammen. Wer lieber eigene Listen nutzt, importiert sie als CSV-Datei mit den Spalten Firma, Name, Telefon, E-Mail, Ort und Branche.
2. Anrufen und fragen
Jede Karte zeigt Firma, Ansprechpartner, Ort und Branche. Ein Tipp auf die Nummer startet den Anruf über Ihr Telefon. Der Neukundenatlas wählt nie automatisch: Sie sprechen, Sie entscheiden. Der wichtigste Satz im Gespräch: „Darf ich Ihnen die Informationen dazu per E-Mail schicken?" Formulierungsbeispiele stehen im Gesprächsleitfaden.
3. Zustimmung abhaken, Mail vorbereiten
Sagt die Person Ja, setzen Sie den Haken „Einwilligung am Telefon erteilt". Die Anwendung speichert Datum und Uhrzeit. Der Mailtext kommt aus Ihrer Vorlage mit Name und Firma und lässt sich je Kontakt anpassen, solange das Gespräch frisch ist. Wie Sie die Einwilligung sauber festhalten, erklärt der Ratgeber Einwilligung am Telefon dokumentieren.
4. Sammelversand
Wenn Sie durch sind, senden Sie alle vorbereiteten Mails mit einem Klick. Versendet wird nur an Kontakte, bei denen die Einwilligung vermerkt ist, ein Mailtext vorliegt und niemand sich abgemeldet hat. Die Mails gehen über Ihr eigenes Postfach (SMTP) raus, in kurzem Abstand nacheinander, nicht als Massenmail. Jede Mail enthält Ihre Anschrift und einen Abmeldelink. Wer ihn anklickt, steht auf Ihrer Sperrliste.
Was der Neukundenatlas nicht tut
- Er wählt keine Nummern automatisch und spielt keine Ansagen ab.
- Er schreibt niemanden an, der nicht am Telefon zugestimmt hat.
- Er prüft nicht für Sie, ob ein Anruf im Einzelfall zulässig ist. Das bleibt Ihre Entscheidung, siehe Kaltakquise im B2B: Was ist erlaubt?
- Er sagt keine Antworten, Termine oder Aufträge zu.
Keine Rechtsberatung. Dieser Text erklärt die Rechtslage allgemein und nach bestem Wissen, Stand 16.10.2026. Er ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Gesetzestext: § 7 UWG.