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Firmenadressen kaufen: Was erlaubt ist und was nicht

Stand: 16.10.2026Von der Stage Strategy GmbH

Kurz beantwortet

Der Kauf von Firmenadressen ist erlaubt, die Nutzung hängt vom Kanal ab: Briefe ohne Einwilligung grundsätzlich ja, Anrufe nur bei mutmaßlicher Einwilligung, Werbe-E-Mails nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung. Eine gekaufte Liste ersetzt keine Einwilligung.

Was Sie kaufen

Gekaufte Firmenadressen sind Datensätze: Name, Anschrift, oft Telefonnummer und E-Mail-Adresse, meist aus öffentlichen Quellen wie Handelsregistern, Websites und Verzeichnissen zusammengestellt. Sie bekommen Auskunft darüber, wer existiert, nicht darüber, wer Ihr Angebot haben möchte.

Nutzung nach Kanal

KanalVoraussetzung
BriefGrundsätzlich keine Einwilligung nötig. Widersprüche beachten.
Telefon (Unternehmen)Zumindest mutmaßliche Einwilligung, § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG. Sachlicher Bezug nötig.
E-MailVorherige ausdrückliche Einwilligung, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG. Auch bei Unternehmen.
Fax, AnrufmaschineVorherige ausdrückliche Einwilligung.

Datenschutz: Herkunft und Informationspflicht

Die Verarbeitung personenbezogener Daten (dazu können auch Namen und E-Mail-Adressen von Ansprechpartnern gehören) braucht eine Rechtsgrundlage. Bei Unternehmensdaten kommt häufig das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Betracht. Wer Daten nicht direkt beim Betroffenen erhebt, muss nach Art. 14 DSGVO informieren, unter anderem über die Herkunft. Betroffene können widersprechen (Art. 21 DSGVO). Das Wettbewerbsrecht bleibt davon unberührt: Das berechtigte Interesse trägt die Datenverarbeitung, nicht die Werbe-E-Mail.

Worauf Sie beim Kauf achten sollten

  • Herkunft: Woher stammen die Daten, und lässt sie der Anbieter offen?
  • Aktualität: Stand der Daten und Umgang mit Bounces.
  • Nur Unternehmen: Privatpersonen und Einzelkaufleute mit Privatadresse gehören nicht in Telefon- oder Mailkampagnen.
  • Sperrlisten: Haben Sie die Möglichkeit, Widersprüche dauerhaft zu führen?
  • Keine Erfolgszusagen: Seriöse Anbieter versprechen Daten, keine Aufträge.

Der bessere Weg: Adresse plus Gespräch

Nutzen Sie die gekaufte oder recherchierte Adresse als Ausgangspunkt, nicht als Erlaubnis. Rufen Sie an, wo ein sachlicher Bezug besteht, holen Sie die Zustimmung zur E-Mail ein und halten Sie sie fest. Danach schreiben Sie mit gutem Gewissen und höheren Antwortchancen, weil die Person Sie schon kennt. Das ist der Ablauf im Neukundenatlas.

Keine Rechtsberatung. Dieser Text erklärt die Rechtslage allgemein und nach bestem Wissen, Stand 16.10.2026. Er ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Gesetzestext: § 7 UWG.

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